KOSTEN
Im Rahmen der Beratung informiere ich Sie selbstverständlich auch über die erwartungsgemäß anfallenden Kosten.
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Die Frage, welche Summe ein Rechtsanwalt für seine Leistung in Rechnung stellen darf, unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ("RVG").
Eine erste detailliertere Fallbesprechung kostet Sie in der Regel eine sogenannte Erstberatungsgebühr. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der Komplexität der Beratung und anderen Faktoren, wie Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Bei Verbrauchern beträgt die Erstberatungsgebühr in jedem Fall maximal 190,00 EUR netto.
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Sie werden in dem Erstberatungsgespräch auch über die weiteren Kosten informiert. Für den Fall einer Rechtsschutzversicherung setze ich mich direkt mit Ihrer Versichung in Verbindung und hole ggfs. eine Deckungszusage ein.
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Darüberhinaus bin ich selbstverständlich bereit, finanziell bedürftige Mandanten bei dem Erhalt staatliche Unterstützungsleistungen in Form von Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe zu helfen.
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Je nach Bedarf kann bei außergerichtlichen Beratungsdienstleistungen auch eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen werden.
Für eine gerichtliche Durchsetzung Ihres Rechts werden üblicherweise die gesetzlichen Gebühren berechnet. Über die voraussichtliche Höhe der Kosten werden Sie informiert.